Gesetz zu der Vereinbarung über die Beteiligung der Länder an den Personal- und Sachkosten des Landgerichts Berlin zur Bewältigung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität vom 21. November 1995
- Amtliche Abkürzung:
- reguvereinigkriminalitaet_g_1996
Der in Magdeburg am 21. November 1995 unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein, und dem Freistaat Thüringen über die Beteiligung der Länder an den Personal- und Sachkosten des Landgerichts Berlin zur Bewältigung der Regierungs- und Vereinigungskriminalität wird zugestimmt. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem die Vereinbarung nach ihrer Nummer 6 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzumachen. Potsdam, den 1. Juli 1996 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zur Vereinbarung
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.