Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-Staatsvertrag)
- Amtliche Abkürzung:
- rbbstv
Dem am 3. November 2023 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes), das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) und das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 15. Dezember 2023 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-Staatsvertrag) Anlagen1Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb-Staatsvertrag) 746.7 KB
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.