osgvstv_g_2009 · Brandenburg

Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 28. November 2008 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband

Amtliche Abkürzung:
osgvstv_g_2009
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem am 28. November 2008 unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassenverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 11. März 2009 Der Präsidentdes Landtages Brandenburg Gunter Fritsch zum Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.