osgvstv_g_2000 · Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag vom 29. September 2000 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Amtliche Abkürzung:
osgvstv_g_2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem am 29. September 2000 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 19. Dezember 2000 Der Präsidentdes Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Staatsvertrag

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.