modernisierung_medienordnung · Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland

Amtliche Abkürzung:
modernisierung_medienordnung
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem am 28. April 2020 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelnorm

§ 2

Durch dieses Gesetz werden das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) und das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt. Einzelnorm

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Einzelnorm Potsdam, den 25. Juni 2020 Die Präsidentindes Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke ________________________1 Artikel 2 des Staatsvertrages dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69). zum Staatsvertrag - Medienstaatsvertrag zum Staatsvertrag - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zum Staatsvertrag - Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Anlagen1Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland 1.0 MB

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.