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title: "medienstv_g_2023 — Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/bb/medienstv-g-2023"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Brandenburg"
language: "de"
source: "https://bravors.brandenburg.de/gesetze/medienstv_g_2023"
updated: "2026-05-13T16:12:00+00:00"
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# medienstv_g_2023 — Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien

**Landesrecht Brandenburg**


### § 1

Dem am 6. Juni 2023 vom Land Brandenburg unterzeichneten Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 29. November 2023 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg In Vertretung Barbara Richstein zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien Anlagen1Siebter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien 447.3 KB

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— Gesetz zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien
Amtliche Fassung: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/medienstv_g_2023
Quelle: bravors.brandenburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
