medienstv_g_2019 · Brandenburg

Gesetz zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien

Amtliche Abkürzung:
medienstv_g_2019
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem in Potsdam am 26. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelnorm

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Einzelnorm Potsdam, den 19. Juni 2019 Die Präsidentindes Landtages Brandenburg Britta Stark zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien Anlagen1Sechster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien 491.1 KB

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.