Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
- Amtliche Abkürzung:
- medienstv_g_2013
Dem am 30. August 2013 vom Land Brandenburg unterzeichneten Fünften Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks (Fünfter Änderungsstaatsvertrag zum Medienstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Der Tag, an dem der Fünfte Änderungsstaatsvertrag zum Medienstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. zum Staatsvertrag
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.