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title: "medienstv_g_2007 — Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 10. Januar 2007 zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/bb/medienstv-g-2007"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Brandenburg"
language: "de"
source: "https://bravors.brandenburg.de/gesetze/medienstv_g_2007"
updated: "2026-05-13T16:07:24+00:00"
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# medienstv_g_2007 — Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 10. Januar 2007 zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

**Landesrecht Brandenburg**


### § 1

Dem am 10. Januar 2007 vom Land Brandenburg unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 26. März 2007 Der Präsident des Landtages Brandenburg Gunter Fritsch zum Staatsvertrag

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— Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 10. Januar 2007 zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
Amtliche Fassung: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/medienstv_g_2007
Quelle: bravors.brandenburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
