mdf_2015 · Brandenburg

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Amtliche Abkürzung:
mdf_2015
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Steuersatz

Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 Prozent.

§ 2

Anwendungsbereich

§ 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2015 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2015 verwirklicht werden, ist § 1 in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung anzuwenden.

§ 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Potsdam, den 29. November 2010 Der Präsident des Landtages Brandenburg Gunter Fritsch

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.