Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
- Amtliche Abkürzung:
- mdf_2015
Steuersatz
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Brandenburg belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 Prozent.
Anwendungsbereich
§ 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Juli 2015 verwirklicht werden. Für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2015 verwirklicht werden, ist § 1 in der bis zum 30. Juni 2015 geltenden Fassung anzuwenden.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Potsdam, den 29. November 2010 Der Präsident des Landtages Brandenburg Gunter Fritsch
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.