Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B)
- Amtliche Abkürzung:
- lepbb_2009
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B), der als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht wird, ist Bestandteil dieser Verordnung. Er besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen (Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B), Festlegungskarte 1 – Gesamtraum im Maßstab 1 : 250 000 und Festlegungskarte 2 – Städtische Kernbereiche gemäß Plansatz 4.8 (G) Absatz 3 im Maßstab 1 : 250 000). Einzelnorm
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) wird im Land Brandenburg bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern zur Einsicht für jedermann niedergelegt. Einzelnorm
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 15. Mai 2009 in Kraft. Einzelnorm Potsdam, den 27. Mai 2015 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung Kathrin Schneider Hinweis: Eine Verletzung der für Raumordnungspläne geltenden Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht worden ist, ist unbeachtlich (Artikel 9 Absatz 1 des Landesplanungsvertrages in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Februar 2008 (GVBl. I S. 42) in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 235)). Anlagen1Festlegungskarte-1 11.2 MB2Festlegungskarte-2 1.8 MB3Landesentwicklungsplan-Berlin-Brandenburg 3.5 MB
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.