krebsregisterstv_g_2017 · Brandenburg

Gesetz zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen

Amtliche Abkürzung:
krebsregisterstv_g_2017
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem am 29. März 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Anlagen1Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen 739.8 KB

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.