gluestv2021_1 · Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Amtliche Abkürzung:
gluestv2021_1
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem vom 7. März 2022 bis zum 24. März 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 5. Juli 2022 Die Präsidentindes Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke zum Staatsvertrag Anlagen1Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 227.1 KB

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.