gluestv2021 · Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)

Amtliche Abkürzung:
gluestv2021
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem am 28. Oktober 2020 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelnorm

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2021 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 35 Absatz 1 Satz 2 oder Satz 3 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Einzelnorm Potsdam, den 9. Februar 2021 Die Präsidentindes Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke zum Staatsvertrag Anlagen1Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 711.8 KB

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.