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title: "gluecksspiel_sv_2 — Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/bb/gluecksspiel-sv-2"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Brandenburg"
language: "de"
source: "https://bravors.brandenburg.de/gesetze/gluecksspiel_sv_2"
updated: "2026-05-13T16:09:36+00:00"
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# gluecksspiel_sv_2 — Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

**Landesrecht Brandenburg**


### § 1

Dem in Berlin am 16. März 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelnorm

### § 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Einzelnorm Potsdam, den 29. September 2017 Die Präsidentindes Landtages Brandenburg Britta Stark Anlagen1Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) 705.7 KB

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— Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Amtliche Fassung: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/gluecksspiel_sv_2
Quelle: bravors.brandenburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
