glueaendstv_3 · Brandenburg

Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Amtliche Abkürzung:
glueaendstv_3
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem in Berlin am 29. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag – 3. GlüÄndStV) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelnorm

§ 2

Durch dieses Gesetz werden das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) und das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 49 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt. Einzelnorm

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2020 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Einzelnorm Potsdam, den 19. Juni 2019 Die Präsidentindes Landtages Brandenburg Britta Stark zum Staatsvertrag Anlagen1Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag – 3. GlüÄndStV) 279.7 KB

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.