gemfineuev · Brandenburg

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz (Gemeindefinanzen-Ermächtigungsübertragungsverordnung - GemFinEÜV)

Amtliche Abkürzung:
gemfineuev
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach den §§ 2, 4 Absatz 2, §§ 5, 5a Absatz 3 Satz 3, § 5d Absatz 2 und § 6 Absatz 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2522, 2523) geändert worden ist, wird auf das Ministerium der Finanzen übertragen. Einzelnorm

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Gemeindefinanzreformgesetz vom 23. September 2003 (GVBl. II S. 579) außer Kraft. Einzelnorm Potsdam, den 9. Juli 2019 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Der Minister des Innern und für Kommunales Karl-Heinz Schröter Der Minister der Finanzen Christian Görke

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.