fveuev · Brandenburg

Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Finanzverwaltung auf den Minister der Finanzen (Finanzverwaltung-Ermächtigungsübertragungsverordnung - FVEÜV)

Amtliche Abkürzung:
fveuev
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1Übertragung

von Ermächtigungen

Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgrund des § 2 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, § 5 Absatz 1 Nummer 11 Satz 8 sowie § 17 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 des Finanzverwaltungsgesetzes, des § 19 Absatz 5 Satz 1 und § 88b Absatz 3 Satz 1 der Abgabenordnung, des § 387 Absatz 2 Satz 1 und 2 und § 409 Satz 2 der Abgabenordnung auch in Verbindung mit § 14 Absatz 3 Satz 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, § 8 Absatz 2 Satz 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, der §§ 20 und 29a Absatz 2 des Berlinförderungsgesetzes, § 164 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes und § 131 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des § 31 Absatz 2 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes, des § 32 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung für seinen Geschäftsbereich, des § 110a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten für seinen Geschäftsbereich werden auf den Minister der Finanzen übertragen. Einzelnorm

§ 2Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Finanzverwaltung auf den Minister der Finanzen vom 23. August 1991 (GVBl. II S. 390), die zuletzt durch Verordnung vom 20. November 2017 (GVBl. II Nr. 63) geändert worden ist, außer Kraft. Einzelnorm Potsdam, den 16. September 2019 Die Landesregierungdes Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Der Minister der Finanzen Christian Görke

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.