Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
- Amtliche Abkürzung:
- fuenfter_rundfunkaend_stv
Dem am 7. August 2000 unterzeichneten Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 19. Dezember 2000 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.