erster_rundfunkaend_stv · Brandenburg

Gesetz über die Zustimmung zu dem Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Amtliche Abkürzung:
erster_rundfunkaend_stv
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem in Bonn am 1. März 1994 unterzeichneten Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben. zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.