Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
- Amtliche Abkürzung:
- dibtabkommen_g_2017
Dem am 15. August 2014 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. Einzelnorm
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Einzelnorm Potsdam, den 10. Juli 2017 Die Präsidentindes Landtages Brandenburg Britta Stark zum Abkommen Anlagen1Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) 746.9 KB
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.