dibtabkommen_g_2006 · Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juni 2005 zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Amtliche Abkürzung:
dibtabkommen_g_2006
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juni 2005 zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 21. Juni 2005 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 6. Dezember 2006

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Abkommen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.