Verordnung zur Bestimmung der zuständigen öffentlich-rechtlichen Stelle, die die Freischaltung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs veranlasst
- Amtliche Abkürzung:
- buergorgpf
Stelle für die Freischaltung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs
Öffentlich-rechtliche Stelle gemäß § 11 Absatz 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, die die Freischaltung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs veranlasst, ist das für Justiz zuständige Ministerium des Landes Brandenburg. Einzelnorm
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Einzelnorm Potsdam, den 27. Dezember 2021 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Die Ministerin der Justiz Susanne Hoffmann
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.