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title: "BbgSpMGZV — Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern (Brandenburgische Sprachmittlergesetzzuständigkeitsverordnung - BbgSpMGZV)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/bb/bbgspmgzv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Brandenburg"
language: "de"
source: "https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgspmgzv"
updated: "2026-05-13T16:11:42+00:00"
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# BbgSpMGZV — Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern (Brandenburgische Sprachmittlergesetzzuständigkeitsverordnung - BbgSpMGZV)

**Landesrecht Brandenburg**


### § 1

Die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts nimmt die Aufgaben nach dem Gerichtsdolmetschergesetz sowie dem Brandenburgischen Sprachmittlergesetz wahr. Örtlich zuständig ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk die Dolmetscherin oder der Dolmetscher oder die Übersetzerin oder der Übersetzer ihren oder seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen ihre oder seine berufliche Niederlassung hat. Für Dolmetscherinnen und Dolmetscher und Übersetzerinnen und Übersetzer ohne Wohnsitz oder berufliche Niederlassung innerhalb des Landes Brandenburg ist die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts Potsdam zuständig. Bei einer Verlegung des Wohnsitzes oder der beruflichen Niederlassung innerhalb des Landes Brandenburg bleibt die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts zuständig, die oder der die allgemeine Beeidigung oder die Ermächtigung vorgenommen hat.

### § 2

Die für die Verfolgung und Ahndung der in § 10 Absatz 1 des Brandenburgischen Sprachmittlergesetzes und in § 11 Absatz 1 des Gerichtsdolmetschergesetzes geregelten Ordnungswidrigkeiten zuständige Verwaltungsbehörde ist jeweils die nach § 1 für zuständig bestimmte Stelle.

### § 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 2. Januar 2023 Die Ministerin der Justiz In Vertretung Dr. Christiane Leiwesmeyer

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— Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und die Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern (Brandenburgische Sprachmittlergesetzzuständigkeitsverordnung - BbgSpMGZV)
Amtliche Fassung: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgspmgzv
Quelle: bravors.brandenburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
