bbghbaupmueeuev · Brandenburg

Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für Ordnungswidrigkeitsverfahren im Rahmen des Vollzugs der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten im Land Brandenburg (Harmonisierte-Bauprodukte-Marktüberwachungsermächtigungsübertragungsverordnung - BbgHBauPMÜEÜV)

Amtliche Abkürzung:
bbghbaupmueeuev
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1Übertragung

der Ermächtigung

Die Ermächtigung der Landesregierung zur Übertragung der sachlichen Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte nach § 1 Absatz 2 des Brandenburgischen Marktüberwachungsdurchführungsgesetzes für Bauprodukte wird gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten auf das für das Bauordnungsrecht zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

§ 2Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 6. Juli 2023 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Guido Beermann

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.