Verordnung über den Mehrbelastungsausgleich für den Vollzug des Brandenburgischen Betreuungsorganisationsausführungsgesetzes (Brandenburgische Betreuungsorganisationsausführungsgesetz-Mehrbelastungsausgleichsverordnung - BbgAGBtOGMAV)
(1) Jeder örtlichen Betreuungsbehörde im Sinne des Brandenburgischen Betreuungsorganisationsausführungsgesetzes wird zum Ausgleich ihrer Mehrbelastungen eine Pauschale für das Jahr 2023 in Höhe von 82 000 Euro, für das Jahr 2024 in Höhe von 87 800 Euro und ab dem Jahr 2025 jährlich in Höhe von 95 300 Euro gewährt. (2) Die Pauschale wird regelmäßig entsprechend dem jeweiligen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst – von dem für Soziales zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium fortgeschrieben. Die neu errechnete Pauschale ist im Amtsblatt für Brandenburg jeweils bis zum 31. Juli des auf den Tarifabschluss folgenden Kalenderjahres bekannt zu geben.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.