aufllaoffvermoe_2016 · Brandenburg

Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen

Amtliche Abkürzung:
aufllaoffvermoe_2016
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
§ 1Auflösung

Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wird aufgelöst. Einzelnorm

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.