Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Amtliche Abkürzung:
- aufgabenerfuellung_bfsg
Dem in Potsdam am 28. Februar 2025 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 22. Mai 2025 Die Präsidentindes Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke zum Staatsvertrag Anlagen1Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 344.7 KB
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.