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title: "amtsanwaltstv_g_2007 — Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/bb/amtsanwaltstv-g-2007"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Brandenburg"
language: "de"
source: "https://bravors.brandenburg.de/gesetze/amtsanwaltstv_g_2007"
updated: "2026-05-13T16:07:27+00:00"
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# amtsanwaltstv_g_2007 — Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung

**Landesrecht Brandenburg**


### § 1

Dem in Potsdam am 4. September 2007 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinen §§ 14 Abs. 2 Satz 2 und 16 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 30. November 2007 Der Präsident des Landtages Brandenburg Gunter Fritsch zum Staatsvertrag

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— Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Amtliche Fassung: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/amtsanwaltstv_g_2007
Quelle: bravors.brandenburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
