aendstvfernunterrichtswesen_g · Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 4. Dezember 1991

Amtliche Abkürzung:
aendstvfernunterrichtswesen_g
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem am 4. Dezember 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 und der Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 werden nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 24. Dezember 1992 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.