abkseerechtlvertlg_g_1992 · Brandenburg

Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren

Amtliche Abkürzung:
abkseerechtlvertlg_g_1992
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem am 6. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt.

§ 2

Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 16. Oktober 1992 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Abkommen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.