Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
- Amtliche Abkürzung:
- abkseerechtlvertlg_g_1992
Dem am 6. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt.
Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 16. Oktober 1992 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Abkommen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.