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title: "abk_sicherheitstechnik — Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/bb/abk-sicherheitstechnik"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Brandenburg"
language: "de"
source: "https://bravors.brandenburg.de/gesetze/abk_sicherheitstechnik"
updated: "2026-05-13T16:12:40+00:00"
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# abk_sicherheitstechnik — Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

**Landesrecht Brandenburg**


### § 1

Dem am 12. November 2024 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 3 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 24. Juli 2025 Die Präsidentindes Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke zum Abkommen Anlagen1Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik 351.4 KB

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— Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Amtliche Fassung: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/abk_sicherheitstechnik
Quelle: bravors.brandenburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
