4medienaendstv · Brandenburg

Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

Amtliche Abkürzung:
4medienaendstv
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem am 16. Mai 2023 vom Land Brandenburg unterzeichneten Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag tritt nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 am 1. Januar 2024 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 29. November 2023 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg In Vertretung Barbara Richstein zum Staatsvertrag - Medienstaatsvertrag zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag Anlagen1Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) 284.9 KB

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.