2_ubgzv_2016 · Brandenburg

Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (2. UBGZV)

Amtliche Abkürzung:
2_ubgzv_2016
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Zuständige Rehabilitierungsbehörde für die verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung nach dem Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist das für Inneres zuständige Ministerium.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1994 in Kraft. Potsdam, den 24. Juli 1996 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Manfred Stolpe Der Minister des Innern Alwin Ziel

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.