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title: "Klausur: Zweites Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich: § 35 I Nr. 1 BauGB und venire contra factum proprium"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/zweites-betriebsleiterwohnhaus-im-aussenbereich-35-i-nr-1-baugb-und-venire-contra-factum-proprium"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-12-02T12:45:04+00:00"
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# Zweites Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich: § 35 I Nr. 1 BauGB und venire contra factum proprium

*Themen:* Anwaltsklausur Öffentliches Recht, Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Josef Baumgartner (Mandant): 56 Jahre, Vollerwerbslandwirt in der Gemeinde Amerberg, Landkreis Rosenheim, Außenbereich.
- Sohn Sebastian (26 Jahre): bis 2014 designierter Betriebsnachfolger, seither selbständiger Paketbote, Eigentümer des Grundstücks FlNr. 111/1.
- Sohn Quirin (23 Jahre): neuer designierter Betriebsnachfolger, hat ein Darlehen über 55.000 EUR für Betriebsmaßnahmen aufgenommen.
- Landratsamt Rosenheim: untere Bauaufsichtsbehörde, Ausgangsbehörde des angegriffenen Bescheids.
- Gemeinde Amerberg: hat ihr Einvernehmen erteilt.
- Rechtsanwältin Dr. Kieslinger (Bearbeiterin): Kanzlei in Rosenheim.

#### Geschehen

Fall „Genehmigtes Betriebsleiterwohnhaus 2009 und Übertragung 2010"

- Hofstelle auf FlNr. 111 (ca. 50 ha, ca. 150 Jahre alt, Wohnteil aus den 1960er Jahren, ca. 130 m² Wohnfläche für sieben Personen).
- Mit bestandskräftigem Bescheid vom 17.3.2009 genehmigte das Landratsamt Rosenheim ein Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 111/1 (ca. 1.500 m², ca. 200 m² …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Schreiben an den Mandanten (Eilt sehr! Terminsache!), datiert 12.9.2016

#### A. Zusammenfassende Empfehlung

Obersatz: Eine Verpflichtungsklage gegen den Freistaat Bayern auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung wäre zwar heute noch fristwahrend zu erheben, hätte in der Sache aber voraussichtlich keinen Erfolg.

Ergebnis: Der Mandant ist vom Beschreiten des Rechtswegs abzuraten. Die Klagefrist endet heute (12.9.2016, 24 Uhr); umgehende Rückmeldung erforderlich.

#### B. Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage

#### I. Statthafte Klageart

Obersatz: Statthaft ist die Versagungsgegenklage als besondere Form der Verpflichtungsklage.

Voraussetzungen: Begehren auf Erlass eines abgelehnten Verwaltungsakts, hier der Baugenehmigung.

Definition: Versagungsgegenklage gemäß § 42 I Alt. 2 VwGO.

Ergebnis: Klageziel ist die Verpflichtung des Freistaats Bayern, vertreten durch das Landratsamt Rosenheim (§ 78 I Nr. 1 VwGO iVm Art. 37 I 2 LKrO), zur Erteilung der Baugenehmigung.

#### II. Zuständiges …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/zweites-betriebsleiterwohnhaus-im-aussenbereich-35-i-nr-1-baugb-und-venire-contra-factum-proprium
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
