Steg am Badesee: Nebenbestimmungen zur wasserrechtlichen Erlaubnis, Koppelungsverbot und Sofortvollzug
Sachverhalt
Auszug aus dem Verwaltungsvorgang
Landkreis Ohlenstedt, Untere Wasserbehörde, Gesch.-Z.: 62.3-Wa-118/25
Blatt 1
Kranichbucht Freizeit GmbH, Seeweg 4, 27442 Ellernbruch
Ellernbruch, 12. März 2025
An den Landkreis Ohlenstedt, Untere Wasserbehörde, Kreishaus, Marktstraße 11, 27356 Ohlenstedt
Betreff: Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kranichbucht Freizeit GmbH (F) betreibt am Nordufer des Ellernbrucher Sees ein Feriendorf mit 62 Häusern, einem ganzjährig geöffneten Hallenbad und einer für jedermann zugänglichen Badestelle. Der See ist ein 34 Hektar großes ehemaliges Kiesgewinnungsgewässer ohne oberirdischen Zufluss; er wird allein aus dem Grundwasser gespeist und ist seit 1998 als Badegewässer freigegeben. Alleinige Geschäftsführerin der F ist Frau Rosalie Enderlein.
Wir beantragen, der F die Erlaubnis zu erteilen,
- dem See jährlich bis zu 9.400 Kubikmeter Wasser zur Beregnung der Liegewiese und des …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Zu prüfen ist, ob der Widerspruch der Kranichbucht Freizeit GmbH gegen die Nummern 2, 3 und 4 des Bescheides des Landkreises Ohlenstedt vom 24. Juni 2025 Erfolg hat. Der Widerspruch hat Erfolg, soweit er zulässig und begründet ist.
A. Zulässigkeit des Widerspruchs
I. Statthaftigkeit
1. Verwaltungsakt als Gegenstand des Widerspruchs
Der Widerspruch ist nach § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO statthaft, wenn er sich gegen einen Verwaltungsakt richtet und ein Vorverfahren durchzuführen ist. Verwaltungsakt ist nach § 35 Satz 1 VwVfG jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Die untere Wasserbehörde hat als Behörde gehandelt. Die Nummern 2 und 3 des Bescheides regeln die wasserrechtliche Stellung eines einzelnen Benutzers und damit einen Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Beide Anordnungen wirken …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.