Zur Schmiedeklause: Widerruf der Gaststättenerlaubnis, Anhörungsheilung und Zwangsgeldandrohung
Sachverhalt
Auszug aus den Akten des Verwaltungsgerichts Hollerbeck, Geschäftsnummer 4 K 812/25
In dem Verwaltungsrechtsstreit des Gastwirts Ludger Trosdorff (K), Beckumer Wall 17, 45812 Hollerbeck, Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Immo Rehwaldt, gegen die kreisfreie Stadt Hollerbeck (S), vertreten durch den Oberbürgermeister, Fachbereich 32 – Ordnung und Verbraucherschutz, wegen Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis, befinden sich in der Gerichtsakte und in den beigezogenen Verwaltungsvorgängen unter anderem die nachfolgend abgedruckten Unterlagen. Der Kammer liegen sämtliche Verwaltungsvorgänge vollständig vor.
Anlage 1
Erlaubnisurkunde der Stadt Hollerbeck vom 12. Februar 2016 (Auszug)
Herrn Ludger Trosdorff, geboren am 4. Juni 1979, wohnhaft Beckumer Wall 17, 45812 Hollerbeck, wird auf seinen Antrag vom 8. Januar 2016 nach § 2 I GastG die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes erteilt.
Betriebsart: Schank- und Speisewirtschaft.
Betriebsräume: Gastraum im Erdgeschoss des …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Die Aufgabe verlangt zwei Arbeitsergebnisse, die sich in Sprache und Zweck deutlich unterscheiden: zuerst das Relationsgutachten, in dem der Streitstoff geordnet, gewichtet und rechtlich bewertet wird, und danach das Urteil, das nur noch das Ergebnis dieser Arbeit in der knappen, behauptenden Sprache der Entscheidung mitteilt. Wer beides vermengt, verliert in beiden Teilen Punkte.
Hinweis: Der häufigste Aufbaufehler der Urteilsklausur besteht darin, das Gutachten in die Entscheidungsgründe hineinzuschreiben. Die Entscheidungsgründe sind keine zweite Prüfung, sondern die Begründung eines bereits gefundenen Ergebnisses. Umgekehrt darf im Gutachten offen bleiben, was das Urteil später nur noch behaupten wird. Wer das Verhältnis beherrscht, spart Zeit für die Stellen, an denen es wirklich klemmt.
A. Gutachten in Relationstechnik
I. Klägerstation
1. Das Begehren des Klägers und der sachdienliche Antrag
Was K erstrebt, ist nach § 88 VwGO durch Auslegung zu ermitteln; an die Fassung …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.