Klausur · Sehr schwer

Zahngold aus dem Krematorium: Störung der Totenruhe, Verwahrungsbruch und heimlicher Lauschangriff in der U-Haft

Abschlussverfügungen der Staatsanwaltschaft; Betrug Diebstahl Störung der Totenruhe und Pfandkehr; Zeugnisverweigerungsrecht; akustische Überwachung von Besuchsräumen in der JVA

Sachverhalt

Beteiligte

  • Markus Wal (Beschuldigter; geboren 6.8.1975 in München; städtischer Angestellter; wohnhaft Mäuseweg 12, 81387 München).
  • Hans Süß (Beschuldigter; geboren 25.6.1977 in Köln; städtischer Angestellter; wohnhaft Angererstr. 3, 80796 München) – verstirbt am 19.7.2016 in der JVA München Stadelheim.
  • Martin Musencus (Beschuldigter; geboren 31.10.1971 in Freising; verheiratet; städtischer Angestellter; wohnhaft Herzogstr. 97, 80796 München).
  • Henning Süß (Bruder Hans Süß'; Filialleiter der Stadtsparkasse München; wohnhaft Sandstr. 5, 80333 München).
  • Johanna Beyer (Verlobte Wals; Bäckereifachverkäuferin; russische Staatsangehörige; wohnhaft Mäuseweg 12, 81387 München).
  • Katja Musencus (Ehefrau Musencus').
  • POK Sven Reinhard (KFD 7 München), KHK Thomas Linner (KFD 3 München), StA Dr. Thomas Nah (StA München I, Az. 404 Js 264196/16).
  • Dr. Michael Gold (Pflichtverteidiger Wal).

Geschehen

Fall „Zahngoldentnahmen seit 15.6.2014"

  • Wal, Hans Süß und Musencus arbeiten im …

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Lösung (Gutachten)

Verfügung der Staatsanwaltschaft München I, Az. 404 Js 264196/16

A. Einstellungsverfügung

Obersatz: Das Verfahren wird hinsichtlich Hans Süß vollständig nach § 170 II 1 StPO eingestellt; hinsichtlich Wal und Musencus, soweit ihnen der Verkauf des Zahngoldes an Juweliere zur Last liegt; hinsichtlich Wal zusätzlich, soweit ihm die Wegnahme der Pfandflaschen am 7.7.2016 zur Last liegt.

I. Hans Süß

Obersatz: Wegen Versterbens am 19.7.2016 liegt ein Verfahrenshindernis vor; § 170 II 1 StPO.

II. Verkauf des Zahngoldes (Wal und Musencus)

Obersatz: Kein hinreichender Tatverdacht für Betrug nach § 263 I, V StGB.

Definition Vermögensschaden: negativer Saldo zwischen Vermögen vor und nach der Vermögensverfügung des Getäuschten (Fischer § 263 Rn. 110 f.).

Subsumtion zur Täuschung und zum Irrtum: Gegeben durch die wahrheitswidrige Behauptung der Auslandsherkunft des Goldes.

Streitstand zum sittlichen Makel: Nach der Makeltheorie kann ein Vermögensschaden auch dann vorliegen, wenn die …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.