Klausur · Sehr schwer

Glut in der Holzwerkstatt: Beteiligtenhaftung, kurze Mietverjährung und Überbau

Sachliche Zuständigkeit erledigendes Ereignis haftungsbegründende Kausalität Anspruchskonkurrenz Verjährung

Sachverhalt

Auszug aus der Verfahrensakte 3 C 214/19 des Amtsgerichts Landau in der Pfalz

Kanzlei Dr. Matthias Kornfeld, Rechtsanwalt

Ostbahnstraße 5, 76829 Landau in der Pfalz

An das

Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz

  • Eingangsstempel der Geschäftsstelle: 13.6.2019 -

Landau in der Pfalz, 12.6.2019

Klage

des Herrn Gerold Marquardt, Rheinstraße 41, 76829 Landau in der Pfalz

  • Kläger -

Prozessbevollmächtigter: der Unterzeichner

gegen

1. Herrn Ansgar Vogler, Kastanienallee 16, 76829 Landau in der Pfalz
  • Beklagter zu 1) -
2. Frau Jana Ostrowski, Mainzer Straße 8, 67655 Kaiserslautern
  • Beklagte zu 2) -

wegen Schadensersatzes und weiterer Ansprüche

Wert des Streitgegenstandes: 6.240 EUR

erhebe ich namens und in Vollmacht des Klägers Klage. Angekündigt werden folgende Anträge:

1.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.400 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Teil 1: Gutachten in Relationstechnik

A. Klägerstation

I. Zulässigkeit der Klage

1. Örtliche Zuständigkeit hinsichtlich des Beklagten zu 1)

Das angerufene Amtsgericht müsste für sämtliche gegen den Beklagten zu 1) gerichteten Anträge örtlich zuständig sein.

Für die Anträge zu Ziffern 1. und 2. ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus § 29a I ZPO. Die Norm begründet einen ausschließlichen Gerichtsstand am Ort der Mietsache für Streitigkeiten über Mietverhältnisse über Räume. Erfasst werden nicht nur Ansprüche auf die vereinbarte Gegenleistung, sondern alle Ansprüche, die ihren Grund in dem Mietverhältnis haben; auch ein auf unerlaubte Handlung gestützter Ersatzanspruch gehört dazu, wenn der Schaden aus dem Gebrauch der Mietsache herrührt. Der Antrag zu Ziffer 2. betrifft rückständige Miete und damit die Hauptleistungspflicht des Mieters. Der Antrag zu Ziffer 1. betrifft die Beschädigung einer mitvermieteten Einrichtung durch den Mieter und seinen Besuch. Beide Ansprüche wurzeln …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.