Wir wollen wohnen bleiben: Nutzungsuntersagung gegen die Wohnnutzung im funktionslos gewordenen Gewerbegebiet
Sachverhalt
Beteiligte
- K: Eigentümerin einer ehemaligen Betriebswohnung im Plangebiet; vermietet diese zur gewöhnlichen Wohnnutzung; Klägerin.
- Bezirksamt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH): zuständige Bauaufsichtsbehörde.
- Bewohner und Eigentümer im Plangebiet: rund 170 Menschen, überwiegend in gewöhnlichen Wohnungen.
- Verbleibende Handwerksbetriebe im Plangebiet.
Geschehen
Fall „Bebauungsplan aus den 1960er-Jahren"
- Inmitten der FHH liegt ein von Hauptstraßen umgrenztes Gebiet, das das zuständige Bezirksamt in den 1960er-Jahren in einem Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen hat.
- Betriebswohnungen sind ausnahmsweise zugelassen.
- Das Gebiet wird mit Handwerksbetrieben und genehmigten Betriebswohnungen bebaut.
Fall „Tatsächliche Entwicklung seit den 1980er-Jahren"
- Seit den 1980er-Jahren verlieren immer mehr ehemalige Betriebswohnungen ihre Betriebsbezogenheit und dienen fortan als „gewöhnliche" Wohnungen.
- Baugenehmigungen für die Umnutzung wurden nie beantragt.
- Das …
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Lösung (Gutachten)
A. Begründetheit
Obersatz: Anfechtungsklage iSv § 113 I 1 VwGO begründet, soweit die Nutzungsuntersagung in Gestalt des Widerspruchsbescheids iSv § 79 I Nr. 1 VwGO rechtswidrig ist und K in eigenen Rechten verletzt.
I. Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung
1. Ermächtigungsgrundlage
Subsumtion: § 76 I 2 HBauO als bauordnungsrechtliche Spezialvorschrift.
2. Formelle Rechtmäßigkeit
a) Form
Subsumtion: Begründung iSv § 39 I HmbVwVfG erfolgt.
b) Verfahren
Obersatz: Anhörung iSv § 28 I HmbVwVfG; Heilung iSv § 45 I Nr. 2, II HmbVwVfG.
Subsumtion: Eine Anhörung iSv § 28 I HmbVwVfG ist unterblieben („völlig überrascht"). K hatte im Widerspruchsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme; die Behörde hat sich mit ihren Argumenten auseinandergesetzt. Heilung iSv § 45 I Nr. 2 HmbVwVfG (+).
3. Materielle Rechtmäßigkeit
a) Tatbestand iSv § 76 I 2 HBauO
aa) Anlage iSv § 2 I HBauO
Subsumtion: Die Wohnung ist bauliche Anlage iSv § 2 I 1, 3 HBauO.
bb) Formelle Illegalität iSv § 59 I 1 …
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