Klausur · Sehr schwer

Widerruf der Schornsteinfegerbestellung wegen NPD-Engagement: § 80 V VwGO und § 11 II Nr. 1 SchfG

Eilverfahren nach § 80 V VwGO

Sachverhalt

Beteiligte

  • Antragsteller: Hugo Hortung (Hamburg, Seestraße 23, geb. 24.8.1965), seit 15.10.1994 Bezirksschornsteinfegermeister im Kehrbezirk Bahrenfeld
  • Verfahrensbevollmächtigte Antragsteller: RAe Hombach & Partner (Hamburg), Mächtel
  • Antragsgegnerin: Freie und Hansestadt Hamburg, vertr. d. d. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt — Amt für Immissionsschutz und Betriebe; Sachbearbeiter Hannes Beil
  • VG Hamburg, 3. Kammer (Az. 3 B 298/15), VRiVG Brun, RinVG Berger, Ri Becker

Geschehen

Fall „Politisches Engagement des Antragstellers"

Der Antragsteller schloss 1994 die Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk ab und wurde am 15.10.1994 zum Bezirksschornsteinfegermeister bestellt. Er beschäftigt zwei Gesellen. Fachlich liegen aus den letzten 7 Jahren keine Beanstandungen vor (Schreiben der Schornsteinfegerinnung vom 23.9.2015).

Der Antragsteller bezeichnet sich selbst als nationalkonservativ und steht der NPD nahe, ist aber nicht Mitglied. In den Jahren 2006–2015 hat er sich …

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Lösung (Gutachten)

Az. 3 B 298/15

Verwaltungsgericht Hamburg

Beschluss

In der Verwaltungsrechtssache Hugo Hortung (Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigte RAe Hombach & Partner) gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (Antragsgegnerin) hat das VG Hamburg, Kammer 3, durch VRiVG Brun, RinVG Berger und Ri Becker am 18.11.2015 beschlossen:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde nach § 146 VwGO.

Gründe

Obersatz

Der Antrag ist zulässig, aber unbegründet.

A. Zulässigkeit

Statthaftigkeit

Definition

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist nach § 80 V 1 VwGO statthaft. Der Antragsteller wendet sich gegen einen belastenden Widerrufsbescheid (§§ 88, 122 VwGO).

Antragsbefugnis

Mögliche Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) — analog § 42 II VwGO.

Rechtsschutzbedürfnis

Definition

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung — § 11 IV SchfG iVm § 80 II 1 Nr. 3 VwGO.

B. …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.