Widerruf der Schornsteinfegerbestellung wegen NPD-Engagement: § 80 V VwGO und § 11 II Nr. 1 SchfG
Sachverhalt
Beteiligte
- Antragsteller: Hugo Hortung (Hamburg, Seestraße 23, geb. 24.8.1965), seit 15.10.1994 Bezirksschornsteinfegermeister im Kehrbezirk Bahrenfeld
- Verfahrensbevollmächtigte Antragsteller: RAe Hombach & Partner (Hamburg), Mächtel
- Antragsgegnerin: Freie und Hansestadt Hamburg, vertr. d. d. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt — Amt für Immissionsschutz und Betriebe; Sachbearbeiter Hannes Beil
- VG Hamburg, 3. Kammer (Az. 3 B 298/15), VRiVG Brun, RinVG Berger, Ri Becker
Geschehen
Fall „Politisches Engagement des Antragstellers"
Der Antragsteller schloss 1994 die Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk ab und wurde am 15.10.1994 zum Bezirksschornsteinfegermeister bestellt. Er beschäftigt zwei Gesellen. Fachlich liegen aus den letzten 7 Jahren keine Beanstandungen vor (Schreiben der Schornsteinfegerinnung vom 23.9.2015).
Der Antragsteller bezeichnet sich selbst als nationalkonservativ und steht der NPD nahe, ist aber nicht Mitglied. In den Jahren 2006–2015 hat er sich …
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Lösung (Gutachten)
Az. 3 B 298/15
Verwaltungsgericht Hamburg
Beschluss
In der Verwaltungsrechtssache Hugo Hortung (Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigte RAe Hombach & Partner) gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (Antragsgegnerin) hat das VG Hamburg, Kammer 3, durch VRiVG Brun, RinVG Berger und Ri Becker am 18.11.2015 beschlossen:
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerde nach § 146 VwGO.
Gründe
Obersatz
Der Antrag ist zulässig, aber unbegründet.
A. Zulässigkeit
Statthaftigkeit
Definition
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist nach § 80 V 1 VwGO statthaft. Der Antragsteller wendet sich gegen einen belastenden Widerrufsbescheid (§§ 88, 122 VwGO).
Antragsbefugnis
Mögliche Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) — analog § 42 II VwGO.
Rechtsschutzbedürfnis
Definition
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung — § 11 IV SchfG iVm § 80 II 1 Nr. 3 VwGO.
B. …
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