Klausur · Sehr schwer

Wasserspielplatz: Drittanfechtung wasserrechtlicher Erlaubnis und Gewässerausbau

Wasser- und Baurecht Verwaltungsprozessrecht

Sachverhalt

Beteiligte

  • Mandantin (Beigeladene): Gemeinde Amerberg (Landkreis Rosenheim, Oberbayern), vertreten durch 1. Bürgermeister Müller
  • Mandatierte Rechtsanwältin: Dr. Kieslinger (Rosenheim)
  • Klägerin: Josefa Baumgartner — Eigentümerin Grundstück FlNr. 10 Gemarkung Amerberg; Betrieb einer gewerblichen Fischweiheranlage (Gewässerunterliegerin)
  • Beklagter: Freistaat Bayern
  • Genehmigungsbehörde: Landratsamt Rosenheim
  • Fachbehörde: Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
  • VG München, Az. M 2 K 18.1235

Geschehen

Fall „Bestehende Fischweiheranlage seit 1.7.1997"

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 1.7.1997 hat der Freistaat Bayern den Plan für den Bau der Fischweiheranlage als Herstellung eines oberirdischen Gewässers auf dem klägerischen Grundstück festgestellt und eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus dem Amerbach und zur Wiedereinleitung erteilt. Die Klägerin betreibt seitdem eine gewerbliche Fischzucht.

Fall „Wasserspielplatz auf dem …

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Lösung (Gutachten)

I. Klageerwiderung an das Verwaltungsgericht München

Dr. Kieslinger, RAin

In der Verwaltungsstreitsache M 2 K 18.1235 Josefa Baumgartner gegen Freistaat Bayern, beigeladen Gemeinde Amerberg:

Ich zeige unter Vollmachtsvorlage an, dass ich die Beigeladene anwaltlich vertrete.

Ich beantrage: Die Klage abzuweisen.

Begründung

Obersatz

Die Klage ist unbegründet. Die der Beigeladenen erteilte beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis vom 25.7.2018 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 113 I 1 VwGO).

A. Prüfungsmaßstab — Drittanfechtung

Definition

Bei einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis (§ 10 I WHG iVm Art. 15 BayWG) kann die Verletzung subjektiver Rechte Dritter nur über das wasserrechtliche Gebot der Rücksichtnahme (§§ 6 I Nr. 3, 13 I WHG) erfolgen. Belange Privater mit individualisierten und qualifizierten Interessen sind im Rahmen der Ermessensbetätigung zu würdigen (BVerwG NVwZ 2018, 1233 Rn. 19; BayVGH BeckRS 2012, 54755 Rn. 10). Der …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.