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title: "Klausur: Vorgetäuschte Polizeikontrolle, Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer und qualifizierte Belehrung nach § 252 StPO"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/vorgetaeuschte-polizeikontrolle-raeuberischer-angriff-auf-kraftfahrer-und-qualifizierte-belehrung-nach-252-stpo"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2024-11-19T12:35:17+00:00"
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# Vorgetäuschte Polizeikontrolle, Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer und qualifizierte Belehrung nach § 252 StPO

*Themen:* Raub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Rücktritt vom Mord, Reichweite des Verwertungsverbotes des § STPO § 252 StPO

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- A: Anwalt; nach überraschender Kündigung in finanzieller Schieflage; Jugendfreund des B
- B: Kleinkrimineller, gerade aus der Haft entlassen
- F: Fahrer des Mars-GmbH-Lieferwagens; sehbehindert
- Mars-GmbH: Elektronikmarkt; Inhaberin der Smartphones
- D: Bekannter des B; nimmt eine Beziehung mit Bs Ex-Freundin E auf
- E: ehemalige Freundin des B
- M: Mutter des B; richterlich vernommen, beruft sich später auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht
- R: Ermittlungsrichter; vernimmt M

#### Geschehen

Fall „Lieferwagen-Überfall"

In der Stammkneipe „Rote Laterne" feiert B seine Haftentlassung. Dort trifft er auf seinen Jugendfreund A, dem überraschend gekündigt wurde und der die Eigenheim-Raten nicht mehr bezahlen kann. B schlägt vor: Sein Zellenkumpan habe verraten, dass die Mars-GmbH jeden Mittwochvormittag Smartphones im Wert von ca. 500.000 EUR vom Zentrallager liefere; der Lieferwagen nehme stets dieselbe Autobahnroute. A willigt aus Verzweiflung ein.

Als der Mars-Lieferwagen auf …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Teil 1: Lieferwagen — Strafbarkeit des B

#### A. Raub, §§ 249 I, 25 II StGB

#### Obersatz

B könnte sich nach §§ 249 I, 25 II StGB strafbar gemacht haben.

#### Voraussetzungen

- Wegnahme einer fremden beweglichen Sache (ggf. Zurechnung über § 25 II StGB)
- Qualifiziertes Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben)
- Finalzusammenhang
- Vorsatz und Zueignungsabsicht

#### Subsumtion

Die Smartphones der Mars-GmbH sind fremde bewegliche Sachen. Die Wegnahme durch A — Bruch fremden Gewahrsams des F und Begründung neuen Gewahrsams — ist B als Mittäter (§ 25 II StGB) zuzurechnen, da gemeinsamer Tatplan und arbeitsteilige Tatausführung vorliegen.

#### Definition

Auch das Drohen mit einer scheinbaren Waffe genügt, wenn der Täter den Anschein der Ernstlichkeit erwecken will (Wessels/Hillenkamp, Strafrecht BT II, 38. Aufl. 2015, § 7 Rn. 353).

Das Vorhalten der Spielzeugpistole stellt eine Drohung iSv § 249 I StGB dar; das Fesseln des F ist Gewalt zur Brechung erwarteten …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/vorgetaeuschte-polizeikontrolle-raeuberischer-angriff-auf-kraftfahrer-und-qualifizierte-belehrung-nach-252-stpo
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
