Klausur · Schwer

Blaulicht an der Bundesstraße: Räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer, Rücktrittshorizont und § 252 StPO

Raub räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Rücktritt vom Mord Reichweite des Verwertungsverbotes des § STPO § 252 StPO

Sachverhalt

Tarek Bogdanski (T) arbeitet seit vier Jahren als Kommissionierer bei der Thalmed Arzneimittelvertrieb GmbH in Erfurt, einem Großhändler für Klinikbedarf. Sein Verdienst reicht seit Langem nicht mehr, um die Verbindlichkeiten zu bedienen, die er sich mit Sportwetten aufgeladen hat. Sören Wilkening (W), den T aus der gemeinsamen Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma kennt, unterhält am Rand des Gewerbegebiets eine kleine Schrauberhalle, in der er Motorroller instand setzt; seit der Insolvenz seines Fahrradhandels sitzt er auf Schulden von rund 60.000 EUR.

Als W Anfang Juli einen Roller des T repariert, erzählt T beiläufig, die Thalmed beliefere jeden Dienstag um die Mittagszeit die Klinikapotheke in Nordhausen mit hochpreisigen Krebspräparaten. Die Ampullen lägen in vier Thermoboxen im gekühlten Laderaum eines weiß lackierten Kastenwagens, der Warenwert betrage rund 310.000 EUR, gefahren werde stets dieselbe Strecke über die B 4, und der Kurier sei allein unterwegs. W schlägt vor, den Wagen …

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Lösung (Gutachten)

Erster Teil: Der Überfall auf den Kurier K

A. Strafbarkeit des T

I. Raub gemäß §§ 249 I, 25 II StGB

T könnte sich wegen Raubes gemäß §§ 249 I, 25 II StGB strafbar gemacht haben, indem er K auf dem Wanderparkplatz das Feuerzeug vorhielt, ihn an das Sitzgestell fesselte und geschehen ließ, dass W die vier Thermoboxen umlud.

1. Objektiver Tatbestand
a) Taugliches Tatobjekt

Der Raub verlangt eine fremde bewegliche Sache. Beweglich ist eine Sache, wenn sie sich tatsächlich fortschaffen lässt; fremd ist sie, wenn sie zumindest auch im Eigentum eines anderen als des Täters steht und weder herrenlos noch eigentumsunfähig ist. Die vier Thermoboxen mit den darin gelagerten Ampullen ließen sich ohne Schwierigkeiten forttragen und gehörten der Thalmed Arzneimittelvertrieb GmbH. Für T und W handelte es sich um fremde bewegliche Sachen.

b) Wegnahme

Wegnahme meint den Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams. Gewahrsam ist die von einem natürlichen …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.