Vollstreckungsgegenklage nach UWG-Novelle: Wegfall der Aktivlegitimation
Sachverhalt
Beteiligte
- Klägerin: Meier-Brudermüller Steinmetz GmbH (Lorch), GF Anette Brudermüller-Kleine
- Prozessbevollmächtigter Klägerin: RA Alois Bergmüller (Lorch); im Termin: RA Klaus Korb (Bochum, in Untervollmacht)
- Beklagte: MetzTec UG (haftungsbeschränkt) (Neuss), GF Konstantin Bildner
- Prozessbevollmächtigter Beklagte: RA Frederic-Paul Benzer (Hamburg, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht)
- Zeuge: Caesar Stevanovic (48, Düsseldorf, Mitarbeiter Kundenservice MetzTec)
- Richterin am Landgericht Streuberg, 6. ZivKa LG Bochum, Einzelrichterin
Geschehen
Fall „Vorprozess und Unterlassungstitel"
Die Klägerin betreibt einen Steinmetzbetrieb und gravierte mit Einverständnis ihrer Kundinnen und Kunden auf der Rückseite zahlreicher Grabsteine ihren Unternehmensnamen, ihre Anschrift und ihre Rufnummer ein. § 7 II der Friedhofssatzung der Stadt Lorch verbietet Grabsteine mit Inschrift des herstellenden Steinmetzbetriebs.
Die Beklagte mahnte mit anwaltlichem Schreiben vom 1.4.2019 (RA …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
6 O 113/22
Landgericht Bochum
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit der Meier-Brudermüller Steinmetz GmbH (Klägerin, Prozessbevollmächtigter RA Bergmüller) gegen die MetzTec UG (haftungsbeschränkt) (Beklagte, Prozessbevollmächtigter RA Benzer) hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum auf die mündliche Verhandlung vom 12.9.2022 durch die Richterin am Landgericht Streuberg als Einzelrichterin für Recht erkannt:
1. Das Versäumnisurteil vom 2.8.2022 wird aufrechterhalten.
2. Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Tatbestand
Die Parteien waren bis zum Jahr 2020 Mitbewerber im Steinmetz-Gewerbe.
Die Klägerin stellte zumindest seit 2018 in zumindest 17 Fällen Grabsteine auf Friedhöfen im Umfeld ihres Unternehmenssitzes auf, die rückseitig den Unternehmensnamen, den Ort und die Rufnummer trugen. Die Beklagte erwirkte mit rechtskräftigem Urteil des LG Bochum vom 23.5.2020 (Az. 6 O 743/19) die Verurteilung der Klägerin zur Unterlassung dieser …
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