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title: "Klausur: Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchsdiebstahl, Vorsatzwechsel und Anstiftung durch den agent provocateur"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/versuchsbeginn-beim-wohnungseinbruchsdiebstahl-vorsatzwechsel-und-anstiftung-durch-den-agent-provocateur"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2025-03-03T11:22:43+00:00"
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# Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchsdiebstahl, Vorsatzwechsel und Anstiftung durch den agent provocateur

*Themen:* Strafrecht AT, Vermögensdelikte, Brandstiftung, Anschlussdelikte

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- A (Adam): chronisch geldsorgenbelastet; verschafft sich Zugang zur Villa des M
- D (Dora): unverbindliche Beziehung zu A; arbeitet zweimal wöchentlich als Haushälterin in der Villa des M
- M: Eigentümer der Villa und der Schallplattensammlung; hält sich am Tatabend in der Bibliothek auf
- H (Hans): stadtbekannt für seine Fähigkeit, Gegenstände jeder Art zu Geld zu machen
- P: gibt sich als Sammler wertvoller Uhren aus; tatsächlich verdeckt ermittelnder Polizeibeamter

#### Geschehen

Fall „Villa"

A klagt eines Abends bei D über seine andauernden Geldsorgen. D, genervt vom Gejammer, erwähnt scherzhaft, dass die Villa des M am kommenden Wochenende leer stehe und allein die im Wandtresor verwahrte Schallplattensammlung des M ausreiche, um As Geldsorgen zu beenden.

Am Samstagabend begibt sich A mit einem eigens angeschafften Dietrichset zur Villa. Er öffnet die Hintertür mit dem Dietrich, ohne das Schloss zu beschädigen. Bevor er sich auf die Suche nach dem Wandtresor macht, …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

#### A. Tatkomplex 1: Geschehen in der Villa

#### I. Strafbarkeit des A — Versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl, §§ 242 I, 244 I Nr. 3, 22, 23 I StGB (bzgl. Schallplatten)

#### Obersatz

A könnte sich nach §§ 242 I, 244 I Nr. 3, 22, 23 I StGB wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls strafbar gemacht haben.

#### Voraussetzungen

- Strafbarkeit des Versuchs (§§ 23 I, 244 II StGB)
- Tatentschluss (Grundtatbestand und Qualifikation)
- Unmittelbares Ansetzen

#### Subsumtion

#### 1. Tatentschluss zum Grundtatbestand

#### Definition

Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams (Wessels/Hillenkamp, Strafrecht BT 2, 38. Aufl. 2015, Rn. 111; Kindhäuser, Strafrecht BT II, 9. Aufl. 2016, § 2 Rn. 43). Generell-genereller Gewahrsamswille des Hausherrn erstreckt sich auf alle in der Wohnung befindlichen Gegenstände (Wessels/Hillenkamp aaO Rn. 87; Kindhäuser aaO § 2 Rn. 33; BeckOK StGB/Wittig, Beck'scher Online-Kommentar StGB, 32. Ed. 1.9.2016, StGB § 242 Rn. 18; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 29. …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/versuchsbeginn-beim-wohnungseinbruchsdiebstahl-vorsatzwechsel-und-anstiftung-durch-den-agent-provocateur
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
