Klausur · Schwer

Nachtbesuch am Fasanenweg: Ansetzen zum Einbruchdiebstahl, Brandlegung zur Spurenbeseitigung und der Lockspitzel

Strafrecht AT Vermögensdelikte Brandstiftung Anschlussdelikte

Sachverhalt

Ruben Falk (R) musste vor zwei Jahren seine Zweiradwerkstatt in Grevenau aufgeben. Seither arbeitet er als angestellter Mechaniker und tilgt Monat für Monat eine hohe Rate auf den Kredit, den er damals für die Werkstatt aufgenommen hatte; regelmäßig reicht sein Lohn nicht bis zum Monatsende. Beim Sommerfest seines Kleingartenvereins am 24. Mai trifft er Thea Ohlsen (T), eine Versicherungsmaklerin, mit der er zur Schule gegangen ist. Zum wiederholten Mal erzählt R ihr von seiner Rate und davon, dass er nicht wisse, wie es weitergehen solle. T, die das Thema an diesem Abend längst leid ist, sagt halb im Scherz, wenn es so dringend sei, könne er sich ja bei Gerrit Struck (G) bedienen: Sie habe für dessen Hausratversicherung kürzlich eine Aufstellung angefertigt, in einem verschraubten Stahlschrank im Hobbykeller lägen Anlagemünzen aus Gold im Wert von etwa 95.000 Euro, und in der ersten Woche jedes Monats fahre G für mehrere Tage zu seiner Tochter an die Küste, so dass das Haus dann leer …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Hinweis: Die Aufgabe verbindet tragende Fragen des Allgemeinen Teils mit Vermögens- und Brandstiftungsdelikten. Im Mittelpunkt stehen der Beginn des Versuchs, wenn der Täter zwar ein Qualifikationsmerkmal, aber noch kein Merkmal des Grunddelikts verwirklicht hat, sodann der Wechsel des Tatobjekts während eines laufenden Diebstahls, die Reichweite des Inbrandsetzens bei bloßen Einrichtungsgegenständen und schließlich der Anstiftervorsatz des Lockspitzels bei den Anschlussdelikten. Wer nach Tatkomplexen und innerhalb der Tatkomplexe nach Beteiligten gliedert, behält die Übersicht; die Konkurrenzen gehören an das Ende des jeweiligen Komplexes.

A. Tatkomplex 1: Das nächtliche Geschehen im Haus des G

I. Strafbarkeit des R gemäß §§ 242 I, 244 I Nr. 3 Variante 4, IV, 22, 23 I StGB hinsichtlich der Anlagemünzen

R könnte den Tatbestand des versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls nach §§ 242 I, 244 I Nr. 3 Variante 4, IV, 22, 23 I StGB verwirklicht haben, indem er in der Nacht zum 3. Juni in …

… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.

Lust auf die vollständige Klausur und Musterlösung?

Hier siehst du die ersten 1.000 Zeichen. Im juralernen.de-App-Modus schaltest du den vollständigen Sachverhalt, das komplette Gutachten und die Schemata frei — einmalig 9,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.