Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchsdiebstahl, Vorsatzwechsel und Anstiftung durch den agent provocateur
Sachverhalt
Beteiligte
- A (Adam): chronisch geldsorgenbelastet; verschafft sich Zugang zur Villa des M
- D (Dora): unverbindliche Beziehung zu A; arbeitet zweimal wöchentlich als Haushälterin in der Villa des M
- M: Eigentümer der Villa und der Schallplattensammlung; hält sich am Tatabend in der Bibliothek auf
- H (Hans): stadtbekannt für seine Fähigkeit, Gegenstände jeder Art zu Geld zu machen
- P: gibt sich als Sammler wertvoller Uhren aus; tatsächlich verdeckt ermittelnder Polizeibeamter
Geschehen
Fall „Villa"
A klagt eines Abends bei D über seine andauernden Geldsorgen. D, genervt vom Gejammer, erwähnt scherzhaft, dass die Villa des M am kommenden Wochenende leer stehe und allein die im Wandtresor verwahrte Schallplattensammlung des M ausreiche, um As Geldsorgen zu beenden.
Am Samstagabend begibt sich A mit einem eigens angeschafften Dietrichset zur Villa. Er öffnet die Hintertür mit dem Dietrich, ohne das Schloss zu beschädigen. Bevor er sich auf die Suche nach dem Wandtresor macht, …
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Lösung (Gutachten)
A. Tatkomplex 1: Geschehen in der Villa
I. Strafbarkeit des A — Versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl, §§ 242 I, 244 I Nr. 3, 22, 23 I StGB (bzgl. Schallplatten)
Obersatz
A könnte sich nach §§ 242 I, 244 I Nr. 3, 22, 23 I StGB wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls strafbar gemacht haben.
Voraussetzungen
- Strafbarkeit des Versuchs (§§ 23 I, 244 II StGB)
- Tatentschluss (Grundtatbestand und Qualifikation)
- Unmittelbares Ansetzen
Subsumtion
1. Tatentschluss zum Grundtatbestand
Definition
Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams (Wessels/Hillenkamp, Strafrecht BT 2, 38. Aufl. 2015, Rn. 111; Kindhäuser, Strafrecht BT II, 9. Aufl. 2016, § 2 Rn. 43). Generell-genereller Gewahrsamswille des Hausherrn erstreckt sich auf alle in der Wohnung befindlichen Gegenstände (Wessels/Hillenkamp aaO Rn. 87; Kindhäuser aaO § 2 Rn. 33; BeckOK StGB/Wittig, Beck'scher Online-Kommentar StGB, 32. Ed. 1.9.2016, StGB § 242 Rn. 18; Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 29. …
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