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title: "Klausur: Versammlungsauflagen gegen Blockadetraining: Einseitige Erledigung und § 15 I VersG"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/versammlungsauflagen-gegen-blockadetraining-einseitige-erledigung-und-15-i-versg"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-01-28T15:59:57+00:00"
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# Versammlungsauflagen gegen Blockadetraining: Einseitige Erledigung und § 15 I VersG

*Themen:* Versammlungsrecht, Störerbegriff, einseitige Erledigungserklärung

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- Klägerin: Anne Beckmann (Berlin, Kottbusser Str. 4), aktiv im „Bündnis gegen den Naziaufmarsch 2011 in Berlin!"
- Prozessbevollmächtigte Klägerin: RAe Schulze & Partner (Berlin)
- Beklagter: Land Berlin, vertreten durch den Polizeipräsidenten (Platz der Luftbrücke 6); Sachbearbeiter Berger
- VG Berlin, 3. Kammer (Az. 3 K 616/11), VRinVG Schmitt-Wulff, RiVG Schmidt, RinVG Schütt, ehrenamtliche Richter Koch und Schröder

#### Geschehen

Fall „Versammlungsanmeldung"

Mit Schreiben vom 3.10.2011 meldete die Klägerin beim Polizeipräsidenten Berlin eine Versammlung unter freiem Himmel für den 20.10.2011 zwischen 15:00 und 18:00 Uhr (Wiener Straße, Görlitzer Straße, Görlitzer Park) an. Thema: „Nazi-Aufmarsch blockieren!" Erwartete Teilnehmerzahl: 150. Mitgebrachtes: Lautsprecher, Informationsstände, Isomatten, Flugblätter.

Geplant waren eine einstündige Kundgebung und ein „Blockadetraining". Im Training sollten Teilnehmer das gegenseitige Verhaken und Verknoten üben …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Az. 3 K 616/11

Verwaltungsgericht Berlin

Im Namen des Volkes

Urteil

In der Verwaltungsstreitsache Anne Beckmann (Klägerin, Prozessbevollmächtigte RAe Schulze & Partner) gegen das Land Berlin (Beklagter) hat das VG Berlin, Kammer 3, auf die mündliche Verhandlung vom 12.12.2011 durch VRinVG Schmitt-Wulff, RiVG Schmidt, RinVG Schütt, die ehrenamtliche Richterin Schröder und den ehrenamtlichen Richter Koch für Recht erkannt:

#### 1. Die Klage wird abgewiesen.

#### 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

#### 3. Vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung iHv 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Rechtsmittel: Antrag auf Zulassung der Berufung (§ 124a VwGO).

Gründe

#### Obersatz

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet.

#### A. Zulässigkeit

Klageänderung von Anfechtungsklage auf einseitige Feststellung der Erledigung

#### Definition

Nach § 173 S. 1 VwGO iVm § 264 Nr. 3 ZPO stellt die Umstellung keine Klageänderung dar — keine Zustimmung des Beklagten …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/versammlungsauflagen-gegen-blockadetraining-einseitige-erledigung-und-15-i-versg
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
