Klausur · Sehr schwer

Trommelblock am Domshof: Versammlungsauflagen, Ordnerpflicht und einseitige Erledigungserklärung

Versammlungsrecht Störerbegriff einseitige Erledigungserklärung

Sachverhalt

Aktenauszug

Havenkamp & Ströbe

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Osterdeich 54

28203 Bremen

Telefon 0421 – 33 07 60

Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

Am Wall 198

28195 Bremen

Bremen, den 28. Februar 2025

Eingangsstempel: 28. Februar 2025

In der Verwaltungsstreitsache

des Herrn Jost Wieckhorst, Kornstraße 118, 28201 Bremen

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Havenkamp & Ströbe, Osterdeich 54, 28203 Bremen

gegen

die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch die Ortspolizeibehörde Bremen, In der Vahr 76, 28329 Bremen

– Beklagte –

erheben wir namens und in Vollmacht des Klägers

Klage

und beantragen,

die in dem Bescheid der Beklagten vom 18. Februar 2025 unter den Nummern 1 und 2 verfügten Auflagen sowie den Widerspruchsbescheid vom 27. Februar 2025 aufzuheben,

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Begründung:

I.

Der Kläger wehrt sich gegen zwei Beschränkungen, mit denen die Beklagte eine von ihm …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Vorbemerkung

Zu entwerfen ist nach dem Bearbeitervermerk die Entscheidung der Kammer. Weil der Kläger den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklärt hat und die Beklagte dieser Erklärung widersprochen hat, ergeht die Entscheidung durch Urteil und nicht durch Kostenbeschluss. Der Entwurf umfasst deshalb Rubrum, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe. Da die Kammer über den gesamten ursprünglichen Streitstoff befindet, bedarf es keiner hilfsgutachtlichen Ausführungen nach Nummer 2 des Bearbeitervermerks; die dort angesprochenen Fragen werden im Rahmen der Entscheidungsgründe abgehandelt.

Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

Az. 5 K 402/25

Im Namen des Volkes

Urteil

In der Verwaltungsstreitsache

des Herrn Jost Wieckhorst, Kornstraße 118, 28201 Bremen

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Havenkamp & Ströbe, Osterdeich 54, 28203 Bremen

gegen

die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch die Ortspolizeibehörde Bremen, In der Vahr …

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.