Trommelblock am Domshof: Versammlungsauflagen, Ordnerpflicht und einseitige Erledigungserklärung
Sachverhalt
Aktenauszug
Havenkamp & Ströbe
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Osterdeich 54
28203 Bremen
Telefon 0421 – 33 07 60
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen
Bremen, den 28. Februar 2025
Eingangsstempel: 28. Februar 2025
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn Jost Wieckhorst, Kornstraße 118, 28201 Bremen
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Havenkamp & Ströbe, Osterdeich 54, 28203 Bremen
gegen
die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch die Ortspolizeibehörde Bremen, In der Vahr 76, 28329 Bremen
– Beklagte –
erheben wir namens und in Vollmacht des Klägers
Klage
und beantragen,
die in dem Bescheid der Beklagten vom 18. Februar 2025 unter den Nummern 1 und 2 verfügten Auflagen sowie den Widerspruchsbescheid vom 27. Februar 2025 aufzuheben,
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Begründung:
I.
Der Kläger wehrt sich gegen zwei Beschränkungen, mit denen die Beklagte eine von ihm …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Vorbemerkung
Zu entwerfen ist nach dem Bearbeitervermerk die Entscheidung der Kammer. Weil der Kläger den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklärt hat und die Beklagte dieser Erklärung widersprochen hat, ergeht die Entscheidung durch Urteil und nicht durch Kostenbeschluss. Der Entwurf umfasst deshalb Rubrum, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe. Da die Kammer über den gesamten ursprünglichen Streitstoff befindet, bedarf es keiner hilfsgutachtlichen Ausführungen nach Nummer 2 des Bearbeitervermerks; die dort angesprochenen Fragen werden im Rahmen der Entscheidungsgründe abgehandelt.
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
Az. 5 K 402/25
Im Namen des Volkes
Urteil
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn Jost Wieckhorst, Kornstraße 118, 28201 Bremen
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Havenkamp & Ströbe, Osterdeich 54, 28203 Bremen
gegen
die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch die Ortspolizeibehörde Bremen, In der Vahr …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.