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title: "Klausur: Versäumnisurteil bei Vertretererwerb und Selbstvornahme im Kaufrecht"
canonical: "https://juralernen.de/klausuren/versaeumnisurteil-bei-vertretererwerb-und-selbstvornahme-im-kaufrecht"
kind: "Übungsklausur (Sachverhalt + Lösung im Gutachtenstil)"
language: "de"
access: "Teaser — Volltext im App-Modus"
updated: "2026-02-17T15:39:13+00:00"
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# Versäumnisurteil bei Vertretererwerb und Selbstvornahme im Kaufrecht

*Themen:* Zivilprozessrecht, Schuldrecht, BGB AT

## Sachverhalt

#### Beteiligte

- K: in Wiesbaden wohnende Mutter; Käuferin
- T: Tochter der K; soll den Pkw zum Abitur erhalten
- V: ursprünglich Prokurist der X-GmbH; später Inhaber eines eigenen Gebrauchtwagenhandels in Berlin
- X-GmbH: Berliner Autohändler
- Y-KG: Autohaus in der Abwandlung; alleiniger Komplementär ist Z
- Z: alleiniger Komplementär der Y-KG

#### Geschehen

Fall „Geschäftsreise und Verkaufsgespräch (Mai 2014)"

Auf einer Geschäftsreise nach Berlin trifft K den V. Er stellt sich vor: „V, Prokurist der X-GmbH". K beschließt spontan, ihrer Tochter T zum Abitur einen gebrauchten VW Golf zu schenken. Sie erklärt: „Meine T hat Abitur, sie ist schon groß. Das Auto soll die X-GmbH daher auf Verlangen meiner Tochter unmittelbar an sie übergeben." V ist einverstanden und nimmt den Kaufpreis von 5.500 EUR entgegen. K weiß nicht, dass die X-GmbH dem V Ende März 2014 wirksam außerordentlich gekündigt hatte; der Widerruf der Prokura war Anfang April 2014 ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

## Lösung (Gutachtenstil)

Hauptfall — Wie entscheidet das LG über den Antrag auf Versäumnisurteil?

#### Obersatz

Das LG erlässt das Versäumnisurteil, wenn die Voraussetzungen der §§ 331 ff. ZPO vorliegen — Antrag, Säumnis, kein Versagungsgrund, Zulässigkeit, schlüssiger Klägervortrag.

#### Voraussetzungen

- Antrag und Säumnis (§§ 331, 333 ZPO)
- Kein Versagungsgrund (§§ 335, 337 ZPO)
- Klage zulässig
- Schlüssigkeit

#### A. Säumnis und Versagungsgründe

Obersatz / Subsumtion

#### Definition

Vor dem LG besteht Anwaltszwang (§ 78 I 1 ZPO); ohne Postulationsfähigkeit gilt der Beklagte als nicht erschienen (§§ 78 I 1, 333 ZPO). V war ohne Anwalt — säumig. Ladung ordnungsgemäß; keine §§ 335, 337 ZPO.

#### B. Zulässigkeit

Klageerhebung (§ 253 I ZPO); LG sachlich zuständig (Streitwert > 5.000 EUR; §§ 23 Nr. 1, 71 I GVG); örtliche Zuständigkeit; Partei- und Prozessfähigkeit; Postulationsfähigkeit der K.

#### C. Schlüssigkeit — Anspruch K gegen V auf 5.500 EUR

#### I. §§ 433, 437 Nr. 2, 323, 346 I, 348 BGB

Obersatz / Subsumtion

Im Mai 2014 …

*(Auszug — Volltext im App-Modus auf juralernen.de.)*

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Kanonische URL: https://juralernen.de/klausuren/versaeumnisurteil-bei-vertretererwerb-und-selbstvornahme-im-kaufrecht
Quelle: juralernen.de — Übungsklausuren für das Jurastudium.
